Allgemeine Geschäftsbedienungen von Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH


Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedienungen, kurz AGB genannt, regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen als Kunden bzw. Auftraggeber und uns als Leistungsträger bzw. Auftragnehmer. Sie tragen maßgeblich dazu bei, dass ein geregelter Umgang zwischen Ihnen als Verbraucher und uns als Leistungsträger und darüber hinaus der Schutz für beide Geschäftspartner gegeben ist.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung von Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH und sind Bestandteil aller Liefer-, Werks-, Produkt-, Handwerks-, und Dienstleistungsverträge sowie vertraglichen Vereinbarungen und Angebote. Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH an gewerbliche und nicht gewerbliche Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten damit für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Geschäftsbeziehungen von uns im Geschäftsverkehr gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Der Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen/Vertragsbedingungen des Kunden, Verbrauchers oder Leistungsnehmers wird hiermit widersprochen; sie werden insbesondere auch dann nicht anerkannt, wenn wir im Einzelfall nach Übermittlung oder Kenntnisnahme ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Vorsorglich wird auch etwaigen sonstigen Verweisungen des Kunden innerhalb der Geschäftsbeziehungen widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich durch Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH schriftlich zugestimmt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH Forderungen aufzurechnen, ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht oder ein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben, es sei denn, diesen Gegenrechten liegen rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannte Gegenansprüche zu Grunde.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der allgemeine Gerichtsstand von Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH (Amtsgericht Freiburg bzw. Landgericht Freiburg). Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand von Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
Der Abschluss von Verträgen erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

2. Vertragsabschluss

Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH hält sich an abgegebene Angebote über die auf dem Angebot angegebenen Dauer, ausgenommen sind Materialpreise, Rohstoffe wie Naturproduckte und Pflanzen die extremen Schwankungen unterliegen, auf deren Entwicklung wir keinen Einfluss ausüben können. Sollte auf dem Angebot keine Dauer fixiert sein, halten wir uns an die 14 Tageregelung.

Mit der Bestellung von Waren und/oder Bau und/oder Dienstleistungen erklärt sich der Kunde/Endverbraucher oder Leistungsempfänger verbindlich dazu bereit, diese erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, die Bestellung auf Basis des zuvor erstellten Angebots, nach Eingang per Mail, Post oder Fax-Versand anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Beginn der Dienstleistungen erklärt werden.

Angebote auf unserer Webseite können zeitlich befristet sein. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Trotz sorgfältiger Begutachtung eines Artikels kann es vorkommen, dass ein Aktionsartikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist und wir deshalb eine Bestellung des Aktionsartikels nicht annehmen können.
Es gilt stets der Warenpreis zum Zeitpunkt der Bestellung. Angaben über unsere Ware (insbesondere Daten, Maße etc.) sind nur ungefähr und annähernd; sie stellen keine Garantie bezüglich der Beschaffenheit der Ware dar, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich. Geringfügige Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Unsere Produkte werden alle handgefertigt und sind als Einzelstücke anzusehen, kleinere Unschönheiten gehören zur Individualität ihrer Einzigartigkeit. Sollten die Unschönheiten dennoch als störend empfunden werden, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf und wir werden eine gemeinsame Lösung finden. Gültig sind jeweils unsere aktuellen Unterlagen und Angaben im Vertrag. Konstruktions- und Ausführungsänderungen, welche die Funktion und Qualität der abgebildeten Produkte nicht negativ beeinflussen, behalten wir uns vor; sie geben keinen Grund zur Beanstandung. Bestellungen werden von uns gespeichert. Sollten Kunden die Daten Ihrer Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail/Fax/Telefon an uns. Wir senden Kunden eine Kopie der Daten ihrer Bestellung gerne zu. Im Falle von Verzögerungen bzw. Nichtverfügbarkeit informieren wir den Kunden umgehend.

Bestimmungen zu unserem Datenschutz wird auf unserer Webseite gesondert aufgelistet und steht den Kunden und Auftragsnehmern zur Einsicht zur Verfügung.

3. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten seine Informationspflicht über verlaufende Versorgungsleitungen genau wahrzunehmen, sollte dies nicht geschehen, können wir für eventuelle, nicht absichtlich herbeigeführte Schäden keinerlei Haftung übernehmen.

Die zur Ausführung erforderlichen Unterlagen wie zum Beispiel Leistungsverzeichnis, Lage und Werkpläne o.ä. werden vom Auftraggeber rechtzeitig unentgeltlich in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken von ggfs. verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse einzuholen. Leistungen hierzu wie Gutachten, Berechnungen, Zeichnungen, Leistungsbeschreibungen und dergleichen, zu denen der Auftragnehmer beauftragt wird, werden dem Auftraggeber gesondert berechnet, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist bzw. nach gewerblicher Verkehrssitte üblich ist.

Die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Lagerplätze und Anschlüsse (Baustrom, Bauwasser, Gerüste u.ä.) werden vom Auftraggeber auf der Baustelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Bauwasser und Baustrom kann vom Auftragnehmer in der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Menge unentgeltlich entnommen werden. Sollte dies nicht möglich sein so trägt der Kunde die Kosten für die Bereitstellung.

4. Preise, Zahlungs- und Eigentumsbedingungen

Der Kunde verpflichtet sich nach Erhalt der Waren und/oder Dienstleistungen binnen einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum die Rechnungssumme (z.B. durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, nach Selbstkosten) ohne Abzug zu zahlen. Alle Preise und Kosten verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug. Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH ist dann berechtigt, die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch einen Verzugsschaden in Höhe von 5% über Basiszins zu berechnen.

Wir behalten uns das Recht vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen. Diese sind binnen einer Frist von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsvollzug und wir behalten uns das Recht vor, alle Leistungen ruhen zu lassen bis diese Abschlagszahlung / Teilzahlung beglichen werden. Nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist und bei untätig bleiben des Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Sind Abschlagszahlungen nicht verlangt, bleiben bis zur Begleichung der Material-, Zwischen- und/oder Schlussrechnung, sämtliche gelieferten Materialien im Besitz von Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH. Genauso bleiben sämtliche durch uns entsorgte Materialien bis zur Begleichung der Zwischen- bzw. Schlussrechnung im Besitz des Auftraggebers.

Tritt in den Vermögensverhältnissen unserer Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, die Erbringung unserer vertragsmäßigen Leistungen von der Vorauszahlung der vereinbarten Vergütung oder einer entsprechenden Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Nach Setzen einer angemessenen Nachfrist bei untätig bleiben unserer Kunden sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

An- und Abfahrten sind innerhalb 25 km Radius kostenfrei. Als Ausgangspunkt gilt dabei immer der Sitz von Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen prüfbar abzurechnen. Er hat die Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die Reihenfolge der Posten einzuhalten und die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden.

Die Schlussrechnung muss zeitnah nach Beendigung der Arbeiten vorgelegt werden.

5. Leistungs- und Lieferfristen

Leistungs- und Lieferfristen/-termine gelten im Zweifel als annähernd und unverbindlich, sofern nicht individuell vertraglich etwas anderes vereinbart worden ist; sie stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen, ordnungsgemäßen und ausreichenden Belieferung der Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH durch etwaige Zulieferer.

Wir liefern die bestellte Ware an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.
Auskünfte über Lieferzeiten sind gewissenhafte, aber unverbindliche Schätzungen.

Ist individuell vertraglich eine bestimmte Leistungs- oder Lieferungsfrist bzw. ein bestimmter Leistungs- oder Liefertermin vereinbart, so sind Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung und/oder Leistung ausgeschlossen, sofern die Verspätung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH zurückzuführen ist.

Ist Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH mit einer Leistung oder Lieferung in Verzug, so ist der Kunde berechtigt eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren ergebnislosen Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Ein etwaiger Verzugsschaden des Kunden beschränkt sich auf den prozentualen Anteil der vereinbarten Nettovergütung, sofern Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH den Verzug fahrlässig verursacht hat.

Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung oder Lieferung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so behält der Auftragnehmer für die ausgeführten Teile der Leistung die Ansprüche auf die vereinbarte Vergütung.

Werden bei Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH oder deren Lieferanten Betriebsstörungen hervorgerufen, die eine fristgemäße Leistung oder Lieferung verhindert, verändert etwaige individualvertraglich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung bzw. Ausführung unmöglich, so werden wir von der Ausführungs- bzw. Lieferpflicht frei. In diesen Fällen kann der Kunde Schadensersatz nicht geltend machen.

Die Ausführung der Arbeiten und der Leistungen richtet sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag und erfolgt nach den anerkannten Regeln der Liefer-, Werks-, Produkt-, Handwerks-, und Dienstleistungstätigkeiten und der gegenwärtigen Technik unter Einhaltung der Material und Produktfreigaben.

Die Fertigstellung der Leistung wird dem Auftraggeber schriftlich angezeigt und durch die Endabrechnung dokumentiert. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so ist diese innerhalb von 7 Werktagen gemeinsam mit dem Auftragsnehmer durchzuführen. Hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort bei deren Bekanntwerden (insbesondere bei Teilen der Leistung, die durch die weitere Ausführung der Leistung der Prüfung entzogen werden), sonst spätestens jedoch bei der Abnahme schriftlich geltend zu machen. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern dieser sie nicht schon vorher nach VOB § 7 trägt. Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen zuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer alsbald mitzuteilen.

6. Gewährleistung

Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistung zur Zeit der Abnahme ordnungsgemäß ausgeführt ist, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren sowie das Recht auf Nacherfüllung nach § 439 BGB und das Recht auf abweichende Vereinbarung nach §476 BGB.

Für Baustoffe, Bauteile, Pflanzen und Saatgut die vom Auftraggeber geliefert werden, wird von Mehr Zeit für unsere Kinder GmbH keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt auch für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragsnehmer herrühren. Auf erkennbare Mängel haben wir den Auftraggeber hinzuweisen, um eine gemeinsame Lösung finden und Entscheidung treffen zu können. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung, übernehmen wir keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der gelieferten Ware i. S. d. § 443 BGG.

7. Rücktritt und Kündigung

Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistungen und/oder Lieferungen jederzeit den Vertrag kündigen. Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft, Dienstleistung und seines Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt (§ 649 BGB). Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den Auftragnehmer außerstande setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach §§ 293 ff. BGB), oder wenn der Auftraggeber eine fällige Abschlagszahlung oder Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät. Die Kündigung ist in beiden Fällen schriftlich zu erklären

8. Salvatorische Klausel

Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden unwirksam sein oder werden sollten, bleibt hiervon die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsverbindungen und des Vertragsverhältnisses im Übrigen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwaige unwirksame Vertragsbestimmungen durch solche Vereinbarungen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck, dem mit der unwirksamen Klausel verfolgten Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: Juni 2021